Ich habe heute ein paar Fragen anderer Menschen zu dieser Corona-Warn-App beantwortet, und halte es für eine gute Idee, meine Antworten hier noch einmal zu veröffentlichen.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist. Manche Menschen sagen mir nach, dass ich sehr extreme und pessimistische Ansichten vertrete, die nicht gerade sachlich sind. Manche Menschen lesen aber auch nur Stellen, nicht den Text.
Kann sich diese Person dann auch wieder als »genesen« abmelden oder bleibt sie als potentiell ansteckend in der App?
Ich weiß es nicht genau. Aber ein ewiger Infiziertenstatus wäre ein so großer Entwurfs- und Analysefehler, dass ich es nicht einmal SAP und T-Systems zutraue. Viel interessanter ist, ob die App anzeigen wird, dass man genesen ist, ob man sich damit also sozusagen als unbedenklich »ausweisen« kann und ob das in den folgenden Monaten von Arbeitgebern, Vereinen, Vermietern, etc. eingefordert werden wird.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn Arbeitgeber den Einsatz der App verlangen, also Mitarbeitende nur rein lassen, wenn sie die App installiert haben oder mit Abmahnung etc. drohen, wenn man sich weigert, die App zu intallieren?
Das wird erst das BVerfG entscheiden. Diese Abwägung zwischen Privatrecht (das nicht von den Grundrechten, die Abwehrrechte gegen den Staat sind, beeinträchtigt wird) und staatlichem Agieren durch eine staatliche App ist so kompliziert, dass ich keine Vorhersage wage. Aber als Betroffener eines möglichen Verfassungsbruchs hat man eine gute Chance, eine Einstweilige Verfügung vom BVerfG zu bekommen, bis dies genauer geklärt ist.
Dass eine solche App veröffentlicht wird und dass kein Gesetz dazu gemacht wird, kann nur einen Grund haben: Die gegenwärtige Regierung will gesellschaftliche Akteure zu so viel Willkür ermutigen, bis die App quasi erzwungen ist, ohne dass sie explizit erzwungen wurde. Dass 20 Prozent der Menschen in der BRD gar kein Smartphone haben (ich zum Beispiel auch nicht), wird dabei inkauf genommen.
Solange es dazu kein Gesetz gibt, kann man, wie ich es einschätze, auch nicht rechtlich gegen Arbeitgeber vorgehen, die den Einsatz der App zwingend voraussetzen… leider bin ich kein Jurist, kann es also nicht mit Sicherheit sagen.
Doch, kann man. Aber es ist viel komplizierter, als mir lieb ist. Leider wird man nicht dagegen vorgehen können, wenn der Arbeitgeber ein Handy als Arbeitsgerät stellt, aber man kann kaum dazu verpflichtet sein, das durch seine Freizeit zu tragen.
Ist eigentlich eine Abmahnung wg. Kontakt zu Infizierten möglich, od. wenn man in Quarantäne muss, weil die App Alarm geschlagen hat?
Nein, außer es ist grobe Fahrlässigkeit.
Wer trägt dann die Kosten des Arbeitsausfalls? Hat der / die Angestellte dann trotzdem weiter Anspruch auf Lohn / Gehalt?
Gute Frage. Im Zweifelsfall ist es eine Erkrankung durch ein Virus, also sollte es Lohnfortzahlung und später Krankengeld geben. Auf jeden Fall die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Wenn eine Quarantäne vom Gesundheitsamt verfügt wird, wird dies ebenfalls bescheinigt.
Wer ist in der Beweislast? Muss der / die Angestellte beweisen, dass sie sich nicht grob fahrlässig angesteckt hat bzw. nicht absichtlich die Nähe zu infizierten Personen gesucht hat?
Die Beweislast liegt immer bei dem, der so eine Fahrlässigkeit/einen Vorsatz behauptet.
Soweit ich weiß, schläfgt die App ja auch dann Alarm, wenn man an einer als in der App infiziert gemeldeten Person vorbei läuft, also in dem Sinne nicht wirklich Kontakt hat…
Ja. Dann kann man sich testen lassen, und wenn man Glück hat – das muss man ja auch mal haben – war es das. Ich tippe auf eine riesige Zahl derartiger Fehlalarme, da der Kontakt manchmal sogar durch dünne Wände hindruch festgestellt wird. Aber wehe, es ist ein bisschen Metall im Wege, dann kann es sogar passieren, das Bluetooth nicht einmal einen Meter schafft, das Virus hingegen sehr wohl. Solche Erwägungen haben beim Erstellen der App keine Rolle gespielt. Sie waren Leuten wie Jens Spahn zu technisch und abstrakt. Ich gehe davon aus, dass die App in der Seuchenbekämpfung beinahe nutzlos sein wird. Erinnere mich in vier Wochen einfach an meine Worte. Ich würde mich freuen, wenn ich im Irrtum bin.
Ich halte die App für einen Vorwand, das Land wieder hochzufahren. Unter vollem Risiko. Auf Kosten der Bevölkerung, und zwar insbesondere der gesundheitlich angeschlagenen Bevölkerung.
Was ist bei Fehlalarmen, also wenn jemand ohne eigenes Verschulden in der App als infiziert angezeigt wird, es aber gar nicht ist?
Als infiziert wird man erst angezeigt, wenn man das selbst will. Man bekommt einen QR-Code vom Gesundheitsamt oder mittelbar vom Arzt, den man mit der App scannen muss, um einem Missbrauch vorzubeugen.
Und was, wenn das eigene Smartphone zu alt für die App ist? Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man sich (auf eigene Kosten) ein neues App-kompatibles Smartphone anschafft?
Meiner Meinung nach darf der Arbeitgeber nicht einmal die App-Nutzung verlangen. Alles weitere wird erst das BVerfG klären. Man hätte natürlich auch ein Gesetz dazu machen können, aber Willkür im Zusammenhang dieser App ist politisch explizit gewünscht. Von CDU, CSU und SPD.
Was ist in Fällen, in denen jemand ein Google-freies Gerät nutzt? Darf der AG verlangen, dass man Google installiert bzw. Bluetooth trotz der bgekannten Gefahren aktiviert?
Wir haben hier ein Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung, und die Installation von Guhgell-, Fratzenbuch- oder WanzApp-Spyware steht dem meines Erachtens diametral entgegen. Schade, dass Edward Snowden nicht zu einer Aussage in die BRD kommen kann, ohne von US-amerikanischen Folter- und Mordhäschern weggeschnappt zu werden.
Was ist in Fällen, in denen man auf der Arbeit zwar keine Smartphones eingeeschaltet haben kann / darf … darf der Arbeitgeber dann verlangen, dass man die App installiert und in der »Freizeit« nutzen muss?
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich in der Freizeit rosa Socken trage? Nein, natürlich nicht. Aber wie schon gesagt: Willkür und die Verunsicherung vieler Menschen sind in dieser Sache politisch explizit gewünscht.
Es sind ja viele Berichte, Artikel und Einschätzungen zur App erschienen, aber auf diese Fragen habe ich bisher zumindest leider keine Antworten gefunden.
Betrachte meine Anmerkungen bitte als Anmerkung, nicht als Antwort. Eine klare Regelung wurde von der gegenwärtigen Bundesregierung vorsätzlich verweigert.
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